bedeutet, dass ein Lizenzgeber als Markeninhaber einem oder mehreren Lizenznehmern das Recht zur Nutzung seiner Marke gegen eine Lizenzgebühr (in der Regel zwischen drei und 12,5% vom Umsatz) einräumt; vielfach wird eine Lizenzierung als Mittel zur Marktexpansion eingesetzt, wobei zwischen der Verma... Gefunden auf https://www.absatzwirtschaft.de/markenlexikon/
Siehe auch Akkreditierung, Prüflabor/Prüfstelle. [Behördliche] Erlaubnis, ein Patent zu nutzen oder bestimmte Tätigkeiten durchzuführen. Im Bereich der IT-Sicherheit: Qualifikationsnachweis eines akkreditierten Prüflaboratoriums zur Durchführung von Evaluierungen f...
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