
1. Banken haben BaFin und Bundesbank unvzgl. Übernahme oder Aufgabe einer Beteiligung an einem anderen Unternehmen sowie Veränderungen in der Höhe der Beteiligung anzuzeigen. Als Beteiligung gilt jeder Besitz der Bank an Aktien oder Geschäftsanteil en des Unternehmen s, wenn er 10% des Kapital s ( Nennkapital , Summe der Kapitalanteile) �...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/beteiligungsanzeigepflicht/beteili
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