[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. mit Steuern belegen. Eine Stadt, ein Dorf, ein Unterthan besteuern. Daher die Besteuerung, und das Besteuerungsrecht, das Recht, gewissen Personen Steuern anzulegen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1981