
Bestandvertrag, in Österreich der zusammenfassende Ausdruck für Miete und Pacht (§§ 1090 folgende ABGB). Die Parteien werden als Bestandgeber (Vermieter, Verpächter) und Bestandnehmer (Mieter, Pächter) bezeichnet, der Gegenstand des Bestandvertrages als Bestandsache.
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Der Bestandvertrag ist der Übergriff für den Miet- und Pachtvertrag. Beide Arten des Bestandsvertrages entstehen mit der Einigung über den Preis, den Gegenstand zustande und kommen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Beim Mietvertrag steht die Nutzung des Mietgegenstandes zum vertraglich vereinbarten Zweck im Vo...
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