
Jede Anwendung von Arzneimitteln in einem landwirtschaftlichen Tierbestand muss darin aufgezeichnet werden. Dies umfasst Arzneimittel, die vom Tierarzt sowie vom Landwirt selbst verabreicht werden. Damit soll ein noch besserer Schutz vor Wirkstoffrückständen in Lebensmitteln tierischer Herkunft erreicht werden.
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