
Das Besserstellungsverbot legt fest, dass Empfänger von Zuwendungen ihre Mitarbeiter nicht besser vergüten dürfen als vergleichbare Angestellte des Bundes, was in der Regel einer Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst entspricht. Entsprechende Regelungen der Anlagen zum {§|44|bho|juris} Bundeshaushaltsordnung (BHO) find...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Besserstellungsverbot
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