[Achtung: Schreibweise von 1811] adv. von dem obigen Beyworte. 1) Von andern Dingen abgesondert, einzeln. Eine Sache besonders stellen. Besonders wohnen. Ich will es besonders schreiben. Einen jeden besonders ermahnen. Die biblischen Redensarten, besonders zu jemanden treten, Matth. 17, 19; besonders jemandenzu sich nehmen, ...
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