
Besichtigung (Augenscheinseinnahme, Okularinspektion), s. Augenschein. Im Handelsrecht ist die B. der Ware, namentlich seitens des Käufers, von besonderer Wichtigkeit (s. Kauf). Im Bergrecht heißt B. auf Augenschein die nach vorhergegangener Mutung an Ort und Stelle von seiten der Beamten vorgenommene Prüfung, ob eine Lagerstätte bauwürdig sei...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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