
Der Rechtsbegriff Beschäftigungspflicht bezeichnet einerseits die privatrechtliche Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer im Rahmen des durch den Arbeitsvertrag definierten Arbeitsverhältnisses auch tatsächlich zu beschäftigen. Sie ist das juristische Pendant zur Arbeitsleistungspflicht des Arbeitnehmers. Gebräuchlich ist der Begriff aber...
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Beschäftigungspflicht, Arbeitsrecht: die Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer gemäß der vereinbarten Tätigkeit zu beschäftigen; Ausnahme z. B. bei Auftragsmangel. Die Beschäftigungspflicht basiert auf dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, das es dem Arbeitgeber verwehrt, mit der Arbeitsk...
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