
Beschäftigter ist zum einen ein Fachausdruck aus der Sozialversicherung, zum anderen ist er ein Sammelbegriff für die Gruppen Angestellter und Arbeiter, im Personalvertretungsrecht auch für die Gruppen der Arbeitnehmer und der Beamten. == Abgrenzung zu Selbstständigen == Nach {§|7|sgb_4|juris} Abs. 1 des vierten Buches des Sozialgesetzbuches ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Beschäftigter
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