
Beschlagnahmte Filme dürfen nicht mehr Vertrieben und öffentlich beworben werden. Nur der private Besitz ist erlaubt. Verantwortlich dafür ist die 'BPjS', die zwar nicht direkt die Beschlagnahmung ausführen darf, aber den Staatsanwälten als Informationsquellee dient, um eventuelle Anträge mit Begründung stellen zu können. Der letzte Entsche...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42020
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