
Mit Berufung wird im Zivilprozess die eingeschränkte Überprüfung der im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile bezeichnet. Zulässigkeit Die Berufung ist im Zivilprozessrecht gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Urteile zulässig, wenn der Beschwerdewert 600,- Euro übersteigt oder das erstinstanzliche Gericht die Berufung zugelassen hat (§...
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