
Berufsgerichte, früher Ehrengerichte, Disziplinargerichte für die Angehörigen bestimmter Berufe, die die innere Ordnung des Berufsstandes sichern und Verstöße gegen die Berufspflichten ahnden sollen, z. B. für Ärzte, Apotheker, Anwälte (Anwaltsgerichte).
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