
Als Berliner Testament bezeichnet man im deutschen Erbrecht ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern, in dem diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an einen Dritten fallen soll. ==Zweck== Zweck des Berliner Testaments ist es, sicherzustellen,...
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gemeinschaftliches Testament, in dem sich Ehegatten oder Lebenspartner gegenseitig und einen Dritten, meist die Kinder, zu Erben des Überlebenden einsetzen. Es ist für Ehepartner in § 2269 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Nach § 10 Absatz 4 des Gesetzes &u...
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Das Berliner Testament stellt die gebräuchlichste Form eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments dar. Durch das Berliner Testament setzten sich die Ehegatten gegenseitig als Erben ein. Sie bestimmen, dass nach dem Tod des überlebenden Ehegatten der Nachlass beider an einen oder mehrere ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Berliner Testamẹnt, eine Form des gemeinschaftlichen Testaments, in dem sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass nach dem Tod des Längstlebenden der beiderseitige Nachlass an einen Dritten fallen soll (§ 2269 BGB).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Der Begriff Berliner Testament kommt aus dem Erbrecht und ist ein von Eheleuten gemeinsam erstelltes Testament.
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Das Berliner Testament ist eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testament s, in dem sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen und gleichzeitig bestimmen, dass nach dem Tode des Längerlebenden der beiderseitige Nachlass an einen Dritten (meist die Kinder) fallen soll. Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass das gemeinsame Vermö....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/berliner-testament/berliner-testam
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