
So wird die erste Gläubigerversammlung bezeichnet, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durchgeführt werden muß. In diesem Termin werden die Weichen für das weitere Verfahren gestellt. Zunächst berichtet der Verwalter über die wirtschaftliche Lage, die Insolvenzursachen und die Sanierungschancen, sodann entscheiden die Gläubiger über...
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https://insolnet.de/Fachbegriffe.aspx

Der Begriff Berichtstermin kommt aus dem Insolvenz-Recht und ist die Zeitspanne in der der Masseverwelter die wirtschaftliche Situation eines insolventen Unternehmens für die Gläubigerversammlung erstellen muss.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/berichtstermin.php
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