
Deutsches Recht Die Zeitspanne, in der nach § 15a UStG (Berichtigung des Vorsteuerabzuges) der Vorsteuerabzug je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen (Optionssatz) einer Anlage berichtigt wird. Für Grundstücke und Gebäude beträgt er maximal 120 Monate.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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