
Ist nach Ansicht des Steuerzahlers ein erlassener Steuerbescheid fehlerhaft, so kann er gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen, er kann aber auch einen Berichtigungsantrag stellen. Mit ihm können offenbare Unrichtigkeiten bei Erlaß des Verwaltungsaktes beseitigt werden. Zu den Unrichtigkei...
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