Bergungskosten Bedeutung

Suchen

Bergungskosten

Bergungskosten Logo #42257Der Begriff kommt aus dem Bereich der Unfallversicherung, wo bis zu einem festgelegten Höchstbetrag werden folgende Kosten übernommen: - Suchaktion nach Unfallverletzten - Rettung von Unfallverletzten - Transport ins nächste Krankenhaus sowie - Heimtransport - Transport von Unfalltoten zum Heimatort.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42257
Keine exakte Übereinkunft gefunden.