
Bergung ist ein Begriff der in folgenden Zusammenhängen verwendet wird: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bergung
[Seefahrt] - Der Begriff Bergung bezeichnet in der Schifffahrt jede Handlung, die unternommen wird, um einem Schiff oder sonstigen Vermögensgegenständen, die sich in schiffbaren oder sonstigen Gewässern in Gefahr befinden, Hilfe zu leisten. Dies umfasst auch Gefahren von Umweltschäden sowie der menschlichen Gesundheit i...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bergung_(Seefahrt)
[Technische Hilfe] - Die Bergung bezeichnet in Deutschland laut Wörterbuch der Ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz (SKK) eine Befreiung von Lebewesen (Mensch und Tier) aus einer nicht lebensbedrohlichen Lage, die jedoch ihre Bewegungsfreiheit einschränkt. Definiert wird der Begriff dabei ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bergung_(Technische_Hilfe)

Bergung, bezieht sich im Seerecht auf die Rettung und den Abtransport eines Schiffes oder seiner Ladung aus Seenot. Bei erfolgreicher Rettung steht den Helfern ein Entgeld zu. Dieses ist in den §§ 740 ff. Handelsgesetzbuch geregelt; die internationalen Regeln über Hilfsmaßnahmen für in Seenot geratene Schiffe sind im Brüsseler Übereinkomme.....
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

= Schiffsbergung nach einer Havarie, Im Schiffahrtsrecht die Rettung eines Schiffes oder seiner Ladung aus Seenot, wenn die Besatzung die Gewalt über das Schiff verloren hat.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42025

Bergung: Schiffswrack der American Star an der Playa de Garcey, Fuerteventura, Kanarische Inseln,... Bergung, Recht: die Rettung eines in Seenot geratenen Schiffes oder seiner Ladung, wenn die Schiffsbesatzung die tatsächliche Gewalt über das Schiff verloren hat (§§ 740 folgende HGB). ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

umfasst Maßnahmen zur Befreiung von Menschen oder Tieren, die durch äußere Einwirkungen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42361

die Rettung eines in Seenot geratenen Schiffes oder seiner Ladung, wenn die Besatzung die tatsächliche Gewalt über das Schiff verloren hat. Bei erfolgreicher Bergung steht dem Retter ein gesetzlicher Anspruch auf Berge- oder Hilfslohn zu. Der Anspruch auf Bergelohn hat in der Neuzeit das ältere Strandrecht ersetzt, das den Küstenbewohnern ein R...
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https://www.wesselhoeft.net/Lexikon/B.htm
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