
Der Bergrichter war ein Beamter der das Bergrecht ausübte und streitige Bergsachen entscheiden musste. Die Funktion des Bergrichters übernahm in der Regel der Bergamtsverwalter, oder je nach Land, entweder der Bergvogt oder der Bergmeister. Einige Länder bestellten für die Rechtsprechung in bergrechtlichen Angelegenheiten einen separaten Bergr...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bergrichter
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Bergrichter, des -s, plur. ut nom. sing. eine obrigkeitliche Person, welche die Streitigkeiten unter den Bergleuten beyzulegen hat, welches an einigen Orten auch von dem Bergmeister geschiehet. Im Mansfeldischen heißt er Bergvogt.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1640
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