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Bereicherungsverbot

Bereicherungsverbot Logo #42000 Das Bereicherungsverbot war in den Jahren 1963 bis 2007 Bestandteil des Versicherungsvertragsgesetz. == Aussage == „Der Versicherer ist, auch wenn die Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls, nicht verpflichtet, dem Versicherungsnehmer mehr als den Betrag des Schadens zu ersetzen.“ ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Bereicherungsverbot

Bereicherungsverbot

Bereicherungsverbot Logo #40167Das Bereicherungsverbot läßt sich aus den Par. 1 Abs.1 S.1, 51, 55, 55, 59, 67 Abs.1 S.1 VVG ableiten und stellt einen zwingenden und unabdingbaren Rechtssatz der Schadenversicherung dar. Der Versicherungsnehmer darf danach durch die Versicherungsleistung auch nicht teilweise bereichert werden. Die ...
Gefunden auf https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Bereicherungsverbot

Bereicherungsverbot Logo #40010Ein Bereicherungsverbot ( im Versicherungs-Geschäft) legt fest, dass die Entschädigung nicht höher sein darf als der Schaden selbst.
Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/bereicherungsverbot.php
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