
Die B. wurde am 27.6.1988 erlassen, um Qualitätsdaten für bleifreies und verbleites Benzin festzulegen und die Auszeichnung von Ottokraftstoffen zu regeln. U.a. ist für das giftig wirkende Benzol ein höchstzulässiger Gehalt von 5 Vol.-% vorgeschrieben.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40122
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