
In der Wirtschaftssoziologie : auch: Definitionsmacht , meint die spezielle Autoritätschance zur offiziellen Durchsetzung einer als legitim definierten Sicht von sozialer Welt. Benennungsmacht zielt auf die Verfügungsmacht über die in den Köpfen der Menschen bzw. in der objektiven Wirklichkeit institutionalisierten Taxinomien (Titel, Bildungsz....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/benennungsmacht/benennungsmacht.ht
Keine exakte Übereinkunft gefunden.