[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches nur in den gemeinen Mundarten üblich ist, mit einem Nahmen versehen, benennen. Ein Kind benahmen. Er ist Caspar benahmt, er heißt Caspar. Daher die Benahmung.Anm. Im Niedersächsischen lautet dieses Wort benömen. Kinamen kommt in dieser Bedeutung schon bey dem Kero ...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1359
Keine exakte Übereinkunft gefunden.