[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. von welchen im Oberdeutschen und den Hochdeutschen Kanzelleyen das Mittelwort bemeldet, für gemeldet, erwähnt, gedacht, üblich ist. Die bemeldete Sache. Bemeldeter Maßen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1344