[Achtung: Schreibweise von 1811](nicht gebräuchlich) verb. reg. act. welches nur in den Bergwerken üblich ist, mit Leitern oder Fahrten versehen. Einen Schacht belittern, die Fahrten in denselben einhängen. Daher die Belitterung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1319