
Den Landesregierungen ist nach Bundesimmissionsschutzgesetz die Möglichkeit gegeben, bestimmte Gebiete zu B. zu erklären, in denen durch Luftverunreinigungen in besonderem Maße schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40122

sind Gebiete, in denen Luftverunreinigungen auftreten oder zu erwartet sind und aufgrund ihrer Häufigkeit und Dauer, hohen Konzentration en oder der Gefahr von Kombinationswirkung en besonders schädliche Umwelteinwirkungen verursachen können. Für Belastungsgebiete werden Emissionskataster und Luftreinhaltepläne aufgestellt.
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/belastungsgebiete/belastungsgebiet
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