[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Einen Platz bekohlen, Kohlen darauf brennen, bey den Kohlenbrennern. 2) Eine Bank bekohlen, in den Steinkohlenwerken, eine Kohlenbank mit Arbeitern belegen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1261