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Beitrittsgebiet

Beitrittsgebiet Logo #42000 Als Beitrittsgebiet werden nach dem Einigungsvertrag die Teile Deutschlands bezeichnet, die bei der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 nach Artikel 23 des Grundgesetzes (alter Fassung) der Bundesrepublik Deutschland beigetreten sind. == Begriff == Die Gleichsetzung des Beitrittsgebiets mit den sogenannten neuen Bundesländern ist ungenau, da der...
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Beitrittsgebiet

Beitrittsgebiet Logo #42735Beitrittsgebiet bezeichnet nach dem Einigungsvertrag die Teile Deutschlands, die bei der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik beigetreten sind.
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