
Als Beitrittsgebiet werden nach dem Einigungsvertrag die Teile Deutschlands bezeichnet, die bei der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 nach Artikel 23 des Grundgesetzes (alter Fassung) der Bundesrepublik Deutschland beigetreten sind. == Begriff == Die Gleichsetzung des Beitrittsgebiets mit den sogenannten neuen Bundesländern ist ungenau, da der...
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Beitrittsgebiet bezeichnet nach dem Einigungsvertrag die Teile Deutschlands, die bei der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik beigetreten sind.
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