
In der gesetzlichen Rentenversicherung werden alle Zeiten, die für die Rente wichtig sind als rentenrechtliche Zeiten bezeichnet. Neben den Beitragszeiten gehören hierzu auch Anrechnungszeiten, Berücksichtigungszeiten oder Ersatzzeiten. Alles, was sich nicht unter diesen Begriffen einordnen läßt, wird bei der Rentenberechnung nicht berücksich...
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Beitragszeiten sind die Monate, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt sind beziehungsweise als gezahlt gelten. Dazu rechnen zum Beispiel auch Kindererziehungszeiten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

Beitragszeiten, für die Rentenberechnung wichtige Zeiten, in denen Beiträge gezahlt wurden oder als gezahlt gelten. Hierzu gehören sowohl Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit als auch freiwillige Beiträge. Zu den Pflichtbeitragszeiten zählen auch Kindererziehungszei...
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Beitragszeiten sind die Zeiträume, in denen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden. Die Berechnung der Rentenhöhe richtet sich in erster Linie nach den Beitragszeiten
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Die Berechnung der Rentenhöhe richtet sich in erster Linie nach den Beitragszeiten. Darunter versteht man Zeiten, in denen Versicherte Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben oder in denen die Beiträge rechtlich als geleistet ge...
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Beitragszeiten sind Zeiten, für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden oder als gezahlt gelten. Zu den Beitragszeiten zählen sowohl Zeiten mit Pflichtbeiträgen aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Arbeitnehmer oder einer selbstständigen Tätigkeit ...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Beitragszeiten.html

Die Beitragszeiten bei der Sozialversicherung und Rentenversicherung, sind jene Zeiträume, für die Beiträge in die gesetzlichen Rentenversicherung einbezahlt wurden. Dies können Pflichtbeiträge oder auch freiwillige Beiträge sein.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/beitragszeiten.php

...sind die Monate, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt sind bzw. als gezahlt gelten. Dazu rechnen z. B. auch Kindererziehungszeiten.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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