
Rückerstattung von Beiträgen oder Teilbeiträgen an den Versicherungsnehmer, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kein Versicherungsfall eingetreten ist. (Beispiel: Wurde die private Krankenversicherung ein Jahr lang nicht in Anspruch genommen, zahlen einige Versicherungsgesellsc...
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Unter Beitragsrückgewähr verstehen wir die Rückerstattung von Beiträgen oder zumindest Teilen davon.Die Beitragsrückgewähr ist eine zusätzliche Leistung neben der Hauptleistung einer Versicherung.
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