[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. Beine habend, und zwar, 1) Knochen habend Beiniges Fleisch, welches mit vielen Knochen versehen ist. 2) Füße habend. In dieser Bedeutung ist es nur in den Zusammensetzungen zweybeinig, dreybeinig, vierbeinig u.s.f. kurzbeinig, langbeinig, krummbeinig u.s.f. üblich. In Niedersa...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1190
Keine exakte Übereinkunft gefunden.