
Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die beglaubigende Stelle, dass eine Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt. Die amtliche Beglaubigung enthält diesen sog. Beglaubigungsvermerk, die Unterschrift der beglaubigenden Person und den Abdruck des Dienstsiegels (mit Emblem †“ ein einfacher Sc...
Gefunden auf
https://www.studis-online.de/StudInfo/Glossar/Beglaubigung_amtliche.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.