
Der Begünstigte, der sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein kann, hat einen anwartschaftlichen Anspruch auf die Versicherungsleistung. Er wird vom Versicherungsnehmer bestimmt und kann entweder für die ganze oder anteilige Versicherungssumme begünstigt werden.
Gefunden auf
https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.