
Berechtigung, Kompetenz etwas zu tun, insbesondere: Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis (B. zur verbindlichen schriftlichen Entscheidung für die Organisation).
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Befugnis ist das Recht zu einer bestimmten Handlung. Befugnisse können absolut bestehen, z.B. hat die Geschäftsführung qua Amt alle Befugnisse innerhalb des Unternehmens. Befugnisse können auch aus Übernahme der Verantwortung für eine Aufgabe erwachsen. Nach dem Kongruenzprinizip muss eine Person oder Organisationsein...
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(Text von 1930) Befugnis ist 'die Möglichkeit einer Handlung, sofern man dadurch keinem Unrecht tut', Z. ew. Fried. 2. Abs. 1. Artikel 1. Anm. (VI 126).
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https://www.textlog.de/31958.html

(Text von 1910) Befugt
1). Berechtigt
2). Befugnis
3). Fug
4). Recht
5). Recht (eig. gerade Richtung, im Gegens. zu
krumm) ist das, was einem nach einem Gesetze oder nach hergebrachter Sitte zukommt, z. B. die
Rechte des Adels, einer Stadt, eines Königs, eines Dieners u. ...
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