
Dokument, das Ausländern, die dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unterliegen, ermöglicht, wie Inländer in Österreich beschäftigt zu werden. Der Befreiungsschein wird auf Antrag auf 5 Jahre befristet ausgestellt, wenn der Ausländer entweder eine tatsächliche Beschäftigung in Österreich von mindestens 5 Jahren innerhalb der letzten 8 Jahre ...
Gefunden auf
https://austria-forum.org//af/AEIOU/Befreiungsschein

Um einen Befreiungsschein kann angesucht werden, wenn ein/e AusländerIn innerhalb der letzten acht Jahre eine angemeldete Beschäftigung von fünf Jahren nachweisen kann.Der/die AusländerIn braucht danach keine Beschäftigungsbewilligung oder Arbeitserlaubnis mehr.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42643
Keine exakte Übereinkunft gefunden.