
Die Bezeichnung Bedarfswert beruht auf dem damals geltenden § 138 Abs. 5 Bewertungsgesetz (heute: {§|151|BewG|juris|text=nach Änderungen vom 8. Dezember 2010 nunmehr als § 151, Abs. 1, BewG seit Inkrafttreten der neuen Revision am 14. Dezember 2010}), nach dem die Grundbesitzwerte nur dann gesondert festzustellen waren, wenn sie für die Erbsc...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfswert

Der Bedarfswert ist ein rechtlicher Begriff aus dem Bewertungsgesetz
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