Bundesakte, Verfassung des Deutschen Bundes. Mit der Unterzeichnung der Bundesakte am 10. Juni 1815 trat die auf dem Wiener Kongress verhandelte Neuordnung Deutschlands in Kraft. Der Deutsche Bund konstituierte sich darin als lockere Vereinigung der 37 souveränen Fürsten und vier freien Städte Deutschlands mit dem Ziel der 'Erhaltung der äu?...... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40014
Bundesakte, die auf dem Wiener Kongress geschaffene Verfassung des Deutschen Bundes (am 8. 6. 1815 gefertigt; gültig bis 1866). Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134