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Bedarfsgemeinschaft

Bedarfsgemeinschaft Logo #42000 Bedarfsgemeinschaft (BG) ist ein Begriff aus dem deutschen Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Dem Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft liegt die politische Entscheidung zu Grunde, dass Personen, die besondere persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zueinander haben und die in einem gemei...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft

Bedarfsgemeinschaft

Bedarfsgemeinschaft Logo #42072Gruppe von Personen, die in einem Haushalt leben und deren gemeinsames Einkommen und Vermögen nicht zum Lebensunterhalt ausreicht. Die Berechnung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erfolgt grundsätzlich immer für alle in einem Haushalt lebenden Angehö...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

Bedarfsgemeinschaft

Bedarfsgemeinschaft Logo #42134Bedarfsgemeinschaft, im Sinne des Sozialgesetzbuches II die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem Haushalt zusammenlebenden Personen. Das Sozialgesetzbuches II hat für die Ermittlung des Kreises hilfebedürftiger Personen den Begriff der Bedarfsgemeinschaft entwickelt. Nicht nur einzelne...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Bedarfsgemeinschaft

Bedarfsgemeinschaft Logo #42047Der Begriff Bedarfsgemeinschaft ist im Sozialgesetzbuch kurz SGB II geregelt. Im SGB wird davon ausgegangen, das Personen, die durch eine persönliche oder verwandschaftliche Beziehung in einem Haushalt leben, eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Bedarfsgemeinschaft

Bedarfsgemeinschaft Logo #42811Der Begriff Bedarfsgemeinschaft ist im Sozialgesetzbuch kurz SGB II geregelt. Im SGB wird davon ausgegangen, das Personen, die durch eine persönliche oder verwandschaftliche Beziehung in einem Haushalt leben, eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

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Bedarfsgemeinschaft Logo #42834Mit Bedarfsgemeinschaft im Sinne von § 7 Abs.2 SGB II (ALG II) wird eine Haushaltsgemeinschaft bezeichnet, in der mehrere Hilfsbedürftige zusammenleben von denen der Gesetzgeber annimmt, dass sie sich aufgrund eines besonderen Näheverhältnisses gegenseitig unterstützen. Folge der Annahme des Vorliegens einer Bedarfsgemeinschaft ist u.a., dass ...
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