
Bedarfsgegenstand ist ein Begriff, der im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verwendet wird. Nach § 2 Absatz 6 LFGB sind Bedarfsgegenstände Keine Bedarfsgegenstände sind Gegenstände, die ==Einzelnachweise== ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgegenstand
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