
1. Kurzbezeichnung für Bankenbeaufsichtigung, -aufsieht. 2. Nach der Konsolidierungsrichtlinie Tätigkeiten, die unabhängig von der Form und Art ihrer Durchführung von den zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaat en angewendet werden, um zu überwachen, ob die Geschäfte einer Bank mit der gebotenen Umsicht geführt werden.
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/beaufsichtigung/beaufsichtigung.ht
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