
Als Bauvorbescheid bezeichnet man im deutschen Baurecht eine vorgezogene verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über Teilfragen der Vereinbarkeit eines Bauvorhabens mit dem öffentlichen Baurecht. Besonders häufig bezieht sie sich beispielsweise nur auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, typischerweise hat sie die Frage zum ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bauvorbescheid

Verwaltungsakt, durch den auf Antrag des Bauherrn vor Einreichung eines förmlichen Baugesuchs einzelne baurechtliche Fragen verbindlich entschieden werden. Durch die Voranfrage kann abgeklärt werden, ob der verhältnismäßig hohe Zeit- und Kostenaufwand lohnt, den die Einreic...
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Der Bauvorbescheid ist die Antwort des Bauamtes auf eine Bauvoranfrage. Der Antrag auf Bauvorbescheid dient üblicherweise zunächst der Entscheidung, ob das bauliche Vorhaben planungsrechtlich zulässig oder unzulässig ist. Es liefert wichtige Informationen, ob und was auf dem Grundstück gebaut werden darf. Ist es bauplanungsrechtlich zulässig,...
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