
. Die B., insbesondere Eisenbahn-B., bezwecken die Sicherstellung einer zweckmäßigen Bauausführung innerhalb gewisser Fristen und eines gewissen Kostenaufwandes, behufs Herstellung einer wirtschaftlich zu betreibenden Eisenbahn. Eine zu diesem Zweck vorausgehende, öffentliche oder beschränkte Submis...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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