
Als Baustrafrecht wird die Gesamtheit der speziellen Strafrechtsnormen bezeichnet, die im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung, Änderung und dem Abbruch von Bauwerken aller Art verwirklicht werden können. Zum Baustrafrecht im engeren (dogmatischen) Sinne zählt insbesondere die sogenannte Baugefährdung ({§|319|stgb|juris} StGB). Daneben si...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Baustrafrecht
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