
Als Baurechtskompromiss bezeichnet man die Neudefinition des Verhältnisses zwischen naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung und Bauleitplanung dahingehend, dass seit 1998 die Berücksichtigung der Anforderungen der Eingriffsregelung nicht mehr an die einzelne Baugenehmigung geknüpft, sondern auf die Ebene der Bauleitplanung vorverlagert wird (B...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Baurechtskompromiss
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