[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Bauernzwang, des -es, plur. car. das Recht, die dienstpflichtigen Bauern zu züchtigen, und zum Dienste anzuhalten; der Dienstzwang, Hofzwang, in Westphalen die Holzgrafschaft; Jurisdictio colonaria.
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Bauernzwang (Dienstzwang, Jurisdictio colonaria, praediaria, solaria), das zur Zeit der Leibeigenschaft nicht ungewöhnliche Recht einer fronberechtigten Gutsherrschaft, diejenigen Bauern zu bestrafen, welche sich gegen die Frongesetze vergangen oder widerspenstig gezeigt hatten.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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