
Die Bauabzugsteuer ist eine neue Form der Besteuerung, die die illegale Beschäftigung im Baugewerbe eindämmen soll. Seit 1.1.2002 sind unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen verpflichtet 15 Prozent des Rechnungsbetrages einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Zwangsläufig erh&...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Bauabzugssteuer bedeutet seit dem 01.01.2002 für Auftraggeber von Bauleistungen in Deutschland, dass ein Steuerabzug in Höhe von 15 % der zu zahlenden Rechnung für eine Bauleistung vorzunehmen ist, falls nicht eine vom zuständigen Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung für den Bauunterneh...
Gefunden auf
https://www.immobilienscout24.de/de/finanzen/kaufplaner/lexikon/bauabzugsst
Keine exakte Übereinkunft gefunden.