Basisrechtsakt Bedeutung

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Basisrechtsakt

Basisrechtsakt Logo #42438Rechtsakt des abgeleiteten Rechts (Verordnung, Richtlinie, Entscheidung oder Beschluss), in dem die Ziele und Bedingungen der Ausführung des Haushaltsplans festgelegt werden. Siehe auch "Rechtsgrundlage".
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