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Bardividende

Bardividende Logo #42065Die von der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft beschlossene Ausschüttung auf den Bilanzgewinn. Der Gegenwert muß nach dem Beschluß auf einem gesonderten Auszahlungskonto bereitgestellt werden. Die Auszahlung darf grundsätzlich nur nach Abzug der Quellensteuern (Kapitalertragsteuer und Solidar...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Bardividende Logo #42101Die Bardividende entspricht dem ausgeschütteten Gewinn einer Aktiengesellschaft nach Abzug der körperschaftsteuerlichen Belastungen. Gegensatz: Bruttodividende.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

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Bardividende Logo #42219Aus der Differenz zwischen Bruttodividende und Körperschaftssteuergutschrift errechnet sich die Bardividende, die an den Aktionär ausgezaht wird.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42219

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Bardividende Logo #42167Die Bardividenden verbleibt nach Abzug des Körperschaftssteueranteils von der Bruttodividende.
Gefunden auf https://www.finanzen-lexikon.de/lexikon/bardividende.htm

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Bardividende Logo #42732Der Teil der Dividende, der tatsächlich z. B. an einen Aktionär ausgezahlt wird. Die Bardividende ist von der Höhe der Bruttodividende und der Körperschaftsteuergutschrift abhängig. Quelle: HSBC Fondsdiscount mit bis zu 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag
Gefunden auf https://www.fit4fonds.de/Bardividende/

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Bardividende Logo #40076Die Bardividende umfasst den an den Aktionär ausgeschütteten Gewinn nach Körperschaftssteuern. Im Gegensatz hierzu beinhaltet die Bruttodividende die Bardividende zuzüglich des anzurechnenden Körperschaftssteueranspruch und übersteigt somit die Bardividende. Glossar Home
Gefunden auf https://www.investmentfonds.de/glossar_Bardividende.html

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Bardividende Logo #42428Den Teil der Dividende, der - nach Abzug der Körperschaftsteuer - tatsächlich an den Aktionär ausgezahlt wird, bezeichnet man als Bardividende.
Gefunden auf https://www.investor.bayer.de/aktie/glossar/

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Bardividende Logo #40010Eine Bardividende ist ein Begriff aus der Körperschaftssteuer im Zuge eines körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens einer Kapitalgesellschaft.
Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/bardividende.php

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Bardividende Logo #42880Die von der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft beschlossene Ausschüttung auf den Bilanzgewinn . Der Gegenwert muß nach dem Beschluß auf einem gesonderten Auszahlungskonto bereitgestellt werden. Die Auszahlung darf grundsätzlich nur nach Abzug der Quellensteuer n ( Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ) erfolgen. Gehören di...
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/bardividende/bardividende.htm
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