[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Bannwein,
(nicht gebräuchlich) des -es, plur. inusit. der Wein, welchen man von jemanden zu kaufen verpflichtet ist. Die Gerechtigkeit dazu heißt der Weinbann; Franz Banvin, bey dem du Fresne Bannum vini.
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